RENÉ LEZARD: Grünes Licht für vorläufige Eigenverwaltung

©RENÉ LEZARD

Autor: Markus Oess

Das Amtsgericht Würzburg hat dem Antrag der RENÉ LEZARD Mode GmbH mit Sitz in Schwarzach stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner, Nürnberg, bestellt. Das Modelabel strebt die laufende Sanierung im Rahmen einer Eigenverwaltung unter dem sogenannten Schutzschirmverfahren an. „Der Geschäftsbetrieb des Modeherstellers läuft uneingeschränkt weiter“, heißt es aus Schwarzach. Die Geschäftsführung bleibe handlungsfähig, da sie die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis behalte. Die Löhne und Gehälter der circa 360 Mitarbeiter seien durch die Bundesagentur für Arbeit bis Ende Mai 2017 gesichert. Auch die operativen Grundlagen, um das Unternehmen im Schutzschirmverfahren fortführen zu können, seien gesichert.

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„Ziel ist es jetzt, das Unternehmen im Einvernehmen mit den Gläubigern und mit Unterstützung der Mitarbeiter nachhaltig zu sanieren. Hierzu laufen derzeit bereits intensive Gespräche mit Vertretern der größten Gläubigergruppen finanzierende Banken und Mittelstandsanleihen, welche den eingeschlagenen Weg bislang konstruktiv begleiten.“ Die Fortführung in der Insolvenz werde von den Restrukturierungsexperten von BakerTillyRoelfs um deren Partner Jens Weber begleitet. Nach geplatzten Investorengesprächen stellte das Unternehmen am 7. März den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.

 

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