bevh fürchtet Wettbewerbsverzerrung

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Vertikal-GVO

Wenn die EU vorhatte, den Wettbewerb im europäischen Handel zu stärken, dann hat sie hiermit das genaue Gegenteil erreicht. Die Vertikal-GVO begünstigt nicht den kleinen stationären Händler, wie von der EU-Kommission einmal beabsichtigt, sondern große Hersteller und Marken“, moniert Alien Mulyk, Referentin Public Affairs des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh). Immerhin habe die EU einen Teil der Bedenken des Verbandes berücksichtigt. Die neue Vertikal-GVO verbiete es ausdrücklich, dass Hersteller die „wirksame Nutzung des Internets“ durch den Händler verhindere. Durch die Aufnahme dieses Grundsatzes in die europäische Vertikal-GVO bekomme er eine höhere Bedeutung und sei rechtlich verpflichtend. Zumindest setze es den Herstellern gewisse Grenzen für die Beschränkungen, die sie den Händlern auferlegen.

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Hintergrund: Die EU-Kommission hat in dieser Woche die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) und die Vertikal-Leitlinien verabschiedet, mit denen sie den Wettbewerb zwischen Herstellern und Händlern neu regelt. Dabei wurde auch die Verhinderung der wirksamen Nutzung des Internets zum Verkauf der Vertragswaren oder -dienstleistungen durch den Abnehmer oder seine Kunden als Kernbeschränkung aufgenommen. Der Spielraum für große Hersteller sei indes enorm, mahnt der Verband. Führende Marken könnten die Regeln des Wettbewerbs nun zu ihren Gunsten ausnutzen, indem sie von Omnichannel-Händlern verlangten, dass sie mehr für ein Produkt bezahlen müssten, wenn dieses online statt stationär vertrieben werden solle (Dual Pricing) oder zusätzlich strengere Anforderungen an den Online- als an den Offlinevertrieb stellten. Außerdem könnten sie den Händlern grundsätzlich verbieten, ihre Ware über Marktplätze zu verkaufen.

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