Nicht Nice-to-have, sondern ein Menschenrecht

Kommentar

Maximilian Fuchs ©Vitali Diller

Autor: Maximilian Fuchs

Inklusion ist für uns alle wichtig und wird doch viel zu oft vergessen. Gerade die Mode ist prädestiniert als Sprachrohr, als Ausdruck von Botschaften und in Form und Funktion ein nützlicher Begleiter, da spezielle Details den Unterschied machen können. Besonders wenn man ein Handicap hat – und genau das ist der Punkt. Denn der Begriff der Inklusion, in all seiner Mannigfaltigkeit, ist für Menschen, die nicht unmittelbar betroffen sind, oftmals nicht im Blick. Umso erfreulicher, dass diese ganze Ausgabe dem Thema gewidmet ist und wir spannende Menschen, Marken und Konzepte vorstellen können. Es zeigt, wie bunt und kreativ das Ergebnis ist, widmet man sich der Vielfalt. Doch es ist ein langer Kampf, den es tagtäglich zu bestreiten und zu verteidigen gilt.

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Während in den USA gerade Kräfte versuchen, bereits Erreichtes wieder niederzutrampeln, setzen wir in Deutschland bis zum 28. Juni 2025 eine verpflichtende Richtlinie der EU um, die den etwas sperrigen Namen „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, oder kurz BFSG, trägt. Es ist ein sehr wichtiger Schritt, der hier gegangen wird – doch ist es besonders für die Anbieter, die darunterfallen, ein zusätzlicher Aufwand, der auch mit Kosten verbunden ist. Denn digitale Barrierefreiheit hat viele Auflagen; so müssen Webseiten, Online-Shops und andere digitale Angebote (wie beispielsweise Apps) barrierefrei sein. Wer das Thema bisher noch nicht auf der Agenda hatte, sollte sich sputen und entsprechende Maßnahmen treffen, sonst drohen empfindliche Strafen. Für die weitere Lektüre ist die Seite www.bfsg-gesetz.de des Juristen und Webentwicklers Robert Hartl zu empfehlen. Und noch ein Tipp: Die Aktion Mensch hat mit ihrem Förderangebot „Mikroförderung Barrierefreiheit“ bereits Tausende von Projektpartnern unterstützt, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dieses Angebot geht jetzt in den Endspurt: Mit dem Inkrafttreten des BFSG endet die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit über die Initiative zu erhalten. Doch bis es so weit ist, stellt die Aktion Mensch noch einmal bis zu 5 Millionen Euro für die Herstellung von Barrierefreiheit auf Webseiten zur Verfügung.

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Mit dem neuen Gesetz wird ein bedeutender Fortschritt in Richtung einer barrierefreieren, gerechteren Gesellschaft gemacht. Nun liegt es an uns allen, diese Chance zu nutzen und aktiv mitzugestalten. Lasst uns Vielfalt nicht nur feiern, sondern ermöglichen – digital wie analog. Denn nur, wenn wirklich alle teilhaben können, wird aus einem guten Anspruch gelebte Realität.