bevh stellt VLOP-Einstufung von Marktplätzen in Frage

©pixabay

E-Commerce

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) hat vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg Zweifel an der Einstufung großer Online-Marktplätze als sogenannte „Very Large Online Platforms“ (VLOP) nach dem Digital Services Act (DSA) geäußert. In der mündlichen Verhandlung am 12. Juni betonte Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs Europa & Internationales: „Wir teilen das Anliegen des DSA, die Gesellschaft vor Desinformation und politischer Einflussnahme zu schützen. Aber Warenbestellung ist nicht mit Social-Media-Kommunikation gleichzusetzen.“

WERBUNG

Der bevh kritisiert, dass durch die Gleichstellung von Marktplätzen mit sozialen Netzwerken eine übermäßige Regulierung entstehe, die den Onlinehandel gegenüber stationären Handelsmodellen benachteilige. Bestehende Regelwerke wie Widerrufsrecht, Gewährleistung und Produktsicherheit würden bereits umfassend greifen. „Wir befürworten ausdrücklich das ‚Notice-and-Take-Down‘-Prinzip“, sagt Mulyk weiter. Marktplätze müssten rechtswidrige oder unsichere Angebote sperren – unabhängig von ihrer Größe. Die pauschale Anwendung zusätzlicher DSA-Pflichten auf große Marktplätze sei jedoch unverhältnismäßig. Das Gericht prüft, ob die Einordnung als VLOP im Kontext von Handelsplattformen rechtlich haltbar ist.