Shein auf dem Prüfstand

Die EU-Kommission nimmt Shein-Verletzungen von Verbraucherrechten sowie des Digital Service Acts (DSA) unter die Lupe. ©Dimitris Vetsikas auf Pixabay

Autorin: Yvonne Heinen-Foudeh

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EU-Verbraucherrecht

Ende Mai wurde der in Singapur ansässige Ultra-Fast-Fashion-Onlinehändler Shein von der Europäischen Kommission (EK) sowie der Competition and Consumer Protection Commission (CCPC) sowie  Verbraucherschutzbehörden aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden gewarnt:  dem Unternehmen drohen potenzielle Geldbußen , falls es identifizierte Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht nicht behebt. Diese Warnung erfolgte nach einer umfassenden Untersuchung.

Dem Unternehmen (Roadget Business Pte. Ltd. bzw. Shein Trading PTE. LTD., Singapur) wird vorgeworfen, auf seiner Plattform Praktiken zu betreiben, die gegen EU-Verbraucherschutzgesetze verstoßen. Zu den mutmaßlichen Verstößen gehören:

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  • Anzeige von Scheinrabatten, indem Preisnachlässe dargestellt werden, die nicht den tatsächlichen „Vorpreisen“ entsprechen.
  • Anwendung von Druckverkaufstechniken wie irreführenden Kauffristen.
  • Unvollständige, fehlerhafte oder irreführende Informationen zu Rückgaberechten und Erstattungen für Verbraucher und die Nichtbearbeitung entsprechender Anträge gemäß den geltenden Rechten.
  • Verwendung irreführender Produktkennzeichnungen, die besondere Eigenschaften suggerieren, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • Irreführende Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten.
  • Verschleierung von Kontaktdaten, was es Verbrauchern erschwert, bei Fragen oder Beschwerden Kontakt aufzunehme

Shein wurde aufgefordert, diese Praktiken an das EU-Verbraucherrecht anzupassen. Dem Unternehmen wurde eine Frist von einem Monat eingeräumt, um auf die Feststellungen des CPC-Netzwerks zu reagieren und darzulegen, welche Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Verstöße ergriffen werden sollen.

Patrick Kenny, Mitglied der CCPC-Kommission, betonte gegenüber  FASHION TODAY: „Die CCPC wird Gesetzesverstöße sehr ernst nehmen und blickt einer konstruktive Zusammenarbeit mit Shein im Verlauf dieser Untersuchung entgegen.“

Das Vorgehens seitens der EU und ihrer Kommission zum Schutz der Wettbewerbs- und Verbraucherrechts (CCPC) ist Teil einer breiteren Initiative, zu der auch eine Untersuchung nach dem Digital Services Act (DSA) gehört, „um eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung zu fördern, in der die Rechte europäischer Verbraucher geschützt werden“, heißt es vor Ort in Brüssel. Die Durchsetzung kann Geldbußen umfassen, die als Prozentsatz des Jahresumsatzes von Shein in den betroffenen EU-Mitgliedstaaten berechnet werden können.