Weiterverwertung
Die Europäische Kommission im Rahmen der Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) neue Vorgaben zum Umgang mit unverkauften Kleidungsstücken, Accessoires und Schuhen beschlossen. Damit sollen die Vernichtung unverkaufter Ware verhindert, Abfall reduziert und Umweltschäden verringert werden, heißt es in der offiziellen Mitteilung. Unternehmen müssen künftig offenlegen, welche Mengen unverkaufter Konsumgüter sie als Abfall entsorgen. Dafür wird ein standardisiertes Meldeformat eingeführt, das ab Februar 2027 gilt. Gleichzeitig sieht die Verordnung ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidungsstücke, Accessoires und Schuhe vor.
Das Vernichtungsverbot tritt für große Unternehmen am 19. Juli 2026 in Kraft; mittelgroße Unternehmen sollen bis 2030 folgen. Bestimmte Ausnahmen sind vorgesehen, etwa wenn Produkte aus Sicherheitsgründen oder wegen Beschädigung nicht verkauft werden können. Nationale Behörden sollen die Einhaltung kontrollieren. Statt Waren zu vernichten, sollen Unternehmen ihre Bestände effektiver verwalten, Retouren besser handhaben und Alternativen wie Wiederverkauf, Wiederverwendung oder Spenden prüfen. Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, die europäische Wirtschaft nachhaltiger und kreislauffähiger zu gestalten.

