EU kippt Zollfreigrenze für Kleinsendungen

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Zoll

Zum 1. Juli 2026 entfällt in der EU die bisherige Zollbefreiung für Kleinsendungen bis 150 Euro aus Drittstaaten, teilt der Rat der Europäischen Union mit. Die entsprechende Verordnung (EU) 2026/382 wurde bereits am 11. Februar 2026 formell gebilligt. Als Übergangslösung bis 2028 gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenkategorie innerhalb eines Pakets. Hintergrund ist der stark gestiegene Import von E-Commerce-Kleinsendungen: 2025 kamen 5,8 Milliarden Kleinstpakete aus China in die EU – mehr als zehn Sendungen pro EU-Bürger.

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Mit der Reform will die EU auch gängige Umgehungsmechanismen eindämmen, darunter die vorsätzliche Unterbewertung des Zollwerts sowie die künstliche Aufteilung von Bestellungen in mehrere Kleinpakete, um die Freigrenze nicht zu überschreiten. Sobald die neue EU-Zolldatenplattform einsatzbereit ist, sollen reguläre Zolltarife greifen.