Aufgeweicht
Die EU hat das Lieferkettengesetz noch vor dessen Anwendung entschärft. Unterhändler von Parlament und Mitgliedstaaten einigten sich darauf, die Sorgfaltspflichten künftig nur noch auf sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro anzuwenden. Ursprünglich lagen die Schwellen bei 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz. Zudem entfällt eine zivilrechtliche Haftung auf EU-Ebene. Betroffene verlieren damit die Möglichkeit, gegen Menschenrechtsverstöße zu klagen. Auch die Pflicht zur Erstellung von Klimaplänen fällt weg.
Politisch war der Abschluss umstritten. Die konservative EVP-Fraktion hatte zuvor gemeinsam mit rechten Parteien die Grundlage für die Abschwächung geschaffen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte gar eine vollständige Abschaffung der Richtlinie gefordert. Kritik kommt aus den Reihen von Sozialdemokraten und Grünen.
