bevh begrüßt EU-Zoll auf Kleinsendungen

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Online-Handel

Die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, ab dem 1. Juli 2026 vorübergehend einen festen Zoll von drei Euro auf Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro zu erheben. Ziel der Maßnahme ist es, den Wettbewerb im grenzüberschreitenden Handel fairer zu gestalten. Die Abgabe soll insbesondere Direktlieferungen aus Drittstaaten betreffen. Beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) wird der Schritt grundsätzlich positiv bewertet. Birgit Janik, Leiterin für Steuern, Finanzen und Controlling, sieht darin einen ersten Ansatz zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen: „Unsere Branche sieht die Regelung im Zusammenspiel mit der noch kommenden Handling Fee als wichtigen ersten Schritt in Richtung eines Level Playing Fields.“

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Zugleich verweist sie auf offene Punkte. Entscheidend sei, dass die Einnahmen tatsächlich zur Stärkung der Zollbehörden eingesetzt würden, um ab 2028 umfassende Kontrollen zu ermöglichen. Kritisch bewertet der bevh zudem, dass der Pauschalzoll unabhängig von Produktqualität und Nachhaltigkeitsstandards erhoben wird und nur für Händler gilt, die im IOSS-Verfahren registriert sind.