OEKO-TEX®: Neuregelung der Zertifizierung

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Eine dreimonatige Übergangsfrist soll die Anpassung erleichtern

OEKO-TEX® hat zum 2. Januar die bestehenden Richtlinien des Produktportfolios angepasst, teilt das Unternehmen mit. Die Neuregelungen treten nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2018 für alle Zertifizierungssysteme und anderen Dienstleistungen endgültig in Kraft. Die Aktualisierungen der OEKO-TEX® Standards und Richtlinien basierten auf einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch mit Stakeholdern aus der Industrie, der Zusammenarbeit mit Initiativen und der Überwachung gesetzlicher Reglementierungen, und trage wissenschaftlichen Neuerungen und Erkenntnissen sowie aktuellen Marktentwicklungen Rechnung, heißt es dazu.

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Unter anderem wurde das DETOX TO ZERO Assessment-Tools neu strukturiert. Außerdem können Unternehmen ihre im OEKO-TEX® Buying Guide aufgelisteten, nach ECO PASSPORT zertifizierten Produkte ab sofort auch zusätzlich im Chemical Gateway der ZDHC anzeigen lassen. Außerdem wurden Bisphenol A, das aromatische Amin Anilin und zusätzliche Alkylphenole (Pentyl- und Heptylphenol) in den LEATHER STANDARD neu aufgenommen. Auch wurden die Mindestanforderungen und Kriterien für die Vergabe des MADE IN GREEN by OEKO-TEX® Produktlabels überarbeitet. Vorgestellt werden die Neuregelungen unter anderem im Rahmen eines kostenlosen Webinars am 30. Januar 2018 um 10:00 Uhr (Anmeldung unter: www.oeko-tex.com/webinar-neuerungen-2018 möglich).