BTE mahnt zur Vorsicht bei Verpackungsgesetz

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Erste Händler abgemahnt

Gut ein halbes Jahr ist das neue Verpackungsgesetz nun in Kraft. Jetzt mahnt der Verband zur Vorsicht. Erste Amazon-, Ebay- und Online-Händlerseien bereits abgemahnt worden.„Alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen mussten diese grundsätzlich bis 31.12. 2018 in dem öffentlichen Register LUCID registrieren und lizenzieren. Für die große Mehrzahl der Verpackungen ist dafür der Lieferant zuständig, in folgenden Fällen ist aber der Modehändler in der Registrierungspflicht: Versandverpackungen an (Online-) Kunden, für den Kunden kostenfreies Geschenk- oder Seidenpapier, selbst erstellte (Preis-) Etiketten an der Ware, Tragetüten, wenn diese nicht nachweislich vom Hersteller lizenziert wurden, Briefumschläge, in denen der Händler Werbung etc. an seine Kunden schickt und Verpackungen von Wareneinkäufen im Ausland, wenn er für den Transportweg haftet“, listet der Verband auf.

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Problematisch für Verweigerer sei, dass im öffentlichen Register LUCID jeder einsehen könne, welche Händler (und Lieferanten) sich bereits registriert haben. „Wenn ein Modehändler also online verkauft – auch über Amazon oder Ebay – und sich nicht registriert hat, ist der Gesetzesverstoß offensichtlich. Tatsächlich erhielten bereits bundesweit Händler mit dieser Fall-Konstellation entsprechende Abmahnungen von Rechtsanwälten zugeschickt“, so der Verband. Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Online-Händler (für Versandverpackungen) gebe es nur im Fall gebrauchter Verpackungen. Der BTE rät zur Prüfung, ob man unter die Voraussetzungen des Verpackungsgesetzes fällt. „Wer (auch) online verkauft, sollte sich schnellstens in dem öffentlichen Register LUCID unter www.verpackungsregister.org registrieren und einen Vertrag mit einem Dualen System abschließen. In der preisgünstigsten Variante liegen die jährlichen Kosten lediglich im zwei- bis niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.“

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