bevh: Keine Sonderabgabe auf den Onlinehandel

Martin Groß-Albenhausen ©bevh

Innenstädte

 „Der Transformationsdruck der Innenstädte ist groß und der Ruf nach einer helfenden Hand laut. Hilfe muss aber mit fairen und ausgewogenen Zielen geleistet werden. Die Eigentümer von zentralen 1A-Handelsimmobilien konnten in der Vergangenheit gut von Wertsteigerungen leben. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, zuallererst die Eigentümer der Innenstädte nach ihrer Verantwortung und ihrem Beitrag zum städtischen Gemeinwesen zu fragen. Eine Sonderabgabe auf den Onlinehandel träfe die absolut Falschen“, moniert Martin Groß-Albenhausen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh). Das gelte für die stationären Händler, die in ihre digitale Zukunft investiert hätten, um in der Pandemie zu überleben sowie die Firmen, die frühzeitig und mit unternehmerischem Risiko in neue Handelsmodelle investiert hätten.

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Die Sondersteuer auf Onlinekäufe wälze Kosten auf kleine und mittelgroße Unternehmen ab, wogegen mehr Eigenverantwortung von Eigentümern der Innenstädte gefordert sei. Städte brauchten neue Geschäftsmodelle, keine Strafabgaben, argumentiert der Verband. Statt den digitalen Handel mit Sondersteuern zu belegen, sollten die in die Verantwortung für die Innenstädte genommen werden, die am meisten von ihnen profitierten. Niedrigzinsen und ein anhaltendes Wachstum der Städte treibe die Nachfrage nach zentral gelegenen Einzelhandelsimmobilien an. Im ersten Halbjahr 2021 sei das Transaktionsvolumen mit 1A-Handelsimmobilien größer gewesen als 2019. Dabei werde nur eine Gruppe wird von der Rettung der Städte ausgenommen:  Investoren, Eigentümer und Projektentwickler in den Innenstädten, die jahrzehntelang in die falschen Handelskonzepte investiert hätten.