
Abmahngefahr
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – mit Auswirkungen auf sämtliche Onlinehändler in Deutschland. „Das ist ein großer Irrtum, dass viele glauben, sie seien nicht betroffen“, sagt Elisa Rudolph, Justiziarin beim E-Commerce Verband bevh. Das Gesetz gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Vertriebsweg. Onlinehändler, die sich bislang nicht mit dem Thema Barrierefreiheit befasst haben, müssen mit rechtlichen Konsequenzen und zusätzlichen Kosten rechnen. Eine Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) befindet sich derzeit im Aufbau.
Barrierefreiheit ist laut Rudolph keine Einmalleistung: „Sie erfordert permanente Anpassung, bei der neue technische Hürden überwunden werden müssen.“ Das BFSG gibt zwar Rahmenbedingungen vor, lässt aber laut Verband viele Fragen zur praktischen Umsetzung offen. Die Vorgaben betreffen nicht nur Websites, sondern auch Shopping-Apps, Chats, E-Mails und Social-Commerce-Angebote. Der bevh appelliert an die Behörden, bei der Überwachung Augenmaß zu wahren. Zugleich sollten Händler Barrierefreiheit als Chance begreifen – auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung.