bevh kritisiert EuG

Christoph Wenk-Fischer ©bevh

DSA

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel kritisiert ein aktuelles Urteil des Gerichts der Europäischen Union zum Digital Services Act. Das EuG hat die vom bevh geäußerten Bedenken gegen die Einstufung von Online-Marktplätzen als „very large online platforms“ zurückgewiesen. Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer sieht darin eine verpasste Chance. „Das Gericht hat die Realitäten im E-Commerce nicht anerkannt und ignoriert die Unterschiede zwischen Geschäftsmodellen und Risikoprofilen digitaler Plattformen“, sagt er.

WERBUNG

Aus Sicht des Verbands werde der Einkauf auf Marktplätzen so bewertet, als seien Nutzer dort denselben Gefahren ausgesetzt wie auf sozialen Netzwerken. „Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt“, sagt Wenk-Fischer. Der bevh bemängelt, dass der DSA nicht zwischen Handelstransaktionen und der Verbreitung von Inhalten unterscheidet und damit ein strukturelles Problem im Verordnungsdesign sichtbar werde.