bevh begrüßt neue Spendenregelung

Gero Furchheim ©bevh

Beseitigung steuerrechtlicher Hürden

Im Ampel-Koalitionsvertrag der haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, „bestehende steuerrechtliche Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen durch eine rechtssichere, bürokratiearme und einfache Regelung (zu) beseitigen, um so die Vernichtung dieser Waren zu verhindern”. Die Einigung stößt bei Dr. Juliane Kronen, Mitglied im Vorstand des bevh und Geschäftsführerin innatura gGmbH, sowie Gero Furchheim, Präsident des bevh und Sprecher des Vorstands der Cairo AG, auf Zustimmung. „Wir begrüßen diesen Meilenstein für mehr Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz. Er ist der Schlüssel dafür, durch einfachere Sachspenden mehr soziale Teilhabe zu schaffen. Der konkrete Lösungsvorschlag liegt bereits auf dem Tisch, sodass dieses Koalitionsversprechen zügig umgesetzt werden kann”, sagt Dr. Kronen.

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Furchheim ergänzt, dass damit ein langjährige Forderung des bevh erfüllt werde. „Eine Blaupause, wie die neue Regierung ihre Pläne schnell und unbürokratisch umsetzen kann, haben wir bereits vor einem Jahr gemeinsam mit EY und unserem Mitglied innatura vorgelegt. Grundlage dafür bildet ein Rechtsgutachten von Dr. Wolfram Birkenfeld, Richter a.D. am Bundesfinanzhof vom April 2020“, sagt der Manager. Laut Gutachten reiche es aus, per Erlass des Finanzministeriums (UStAE) zu regeln, dass bei einer Ware, die ein Unternehmen an einen fremden Dritten spendet, von einer fehlenden Marktgängigkeit auszugehen und daher die Bemessungsgrundlage auf 0 Euro zu bestimmen sei.

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