Eine Frage der Durchsetzung

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„Wir müssen unsere politische Arbeit auch als nationaler Verband noch stärker in Richtung Brüssel ausrichten.“ Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des bevh. Foto: ©bevh

Autorin: Eva Westhoff

Ab dem 1. Juli steht Alien Mulyk an der Spitze des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. Wie schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen im Onlinehandel? Zentral sei die Stärkung der Aufsichtsbehörden durch die Politik, sagt Mulyk. Ein Gespräch über bereits „scharfe“ EU-Regeln, die Eindämmung von Fast Fashion und die Ziele der neuen Hauptgeschäftsführerin des bevh.

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FASHION TODAY: Frau Mulyk, die EU-Kommission hat Ende Mai ein Bußgeld von 200 Millionen Euro gegen die chinesische Onlineplattform TEMU verhängt aufgrund der Verbreitung teils illegaler Produkte und damit des Verstoßes gegen den Digital Services Act (DSA). Wie bewerten Sie diesen Schritt, was kann er bewirken?
Alien Mulyk: „Die Entscheidung der EU-Kommission zeigt, dass wir mit dem Digital Services Act ein wirksames Instrument haben, um europäische Regeln durchzusetzen. Wir gehen davon aus, dass TEMU die Konsequenzen daraus zieht, die angemahnten Anpassungen vornehmen und mit der EU-Kommission kooperieren wird. Dafür ist es notwendig, dass die EU-Kommission die weiteren Schritte konsequent überwacht und im Ernstfall weitere Sanktionen erlässt.

Darüber hinaus hatte TEMU ohnehin schon bei einer Anhörung im Parlament angekündigt, ein First-Party-Modell zu planen (ein Modell, bei dem TEMU nicht mehr nur Vermittler ist, sondern selbst als Verkäufer von Ware auftritt/Anm. d. Red.).“

Vor dem Hintergrund des nun geahndeten Verstoßes lässt sich fragen: Wie gut greift die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
„DSA und GPSR bauen hier aufeinander auf. Die GPSR konzentriert sich auf Vorgaben, die im Sinne der Produktsicherheit erfüllt sein müssen, wenn ein Produkt in Verkehr gebracht wird. Der Digital Services Act prüft, ob Marktplätze entsprechende Mechanismen etabliert haben, um solche Produkte, nachdem sie einen Hinweis darauf erhalten haben, von ihrer Plattform zu entfernen. Wie gut dieses Zusammenspiel funktioniert, hängt letztlich davon ab, wie gut die Regeln durchgesetzt werden.“

Auch gegen den TEMU-Konkurrenten SHEIN hat die EU-Kommission eine Untersuchung eingeleitet, unter anderem wegen „süchtig machenden Designs“ und „mangelnder Transparenz der Empfehlungssysteme“. Wie beurteilen Sie dies?
„Wie der Fall TEMU zeigt auch das eingeleitete Verfahren gegen SHEIN, dass die EU-Kommission die Beschwerden aus dem Markt ernst nimmt und sich damit auseinandersetzt. Sie nutzt das ihr zur Verfügung stehende Rechtsinstrument und wird nach sorgfältiger Untersuchung auch hier eine Entscheidung treffen.“

In Frankreich ist SHEIN wegen Problemen bei Retouren und Bestellungen jüngst mit einer Strafe von 22 Millionen Euro belegt worden. Bereits 2025 wurde ein Bußgeld von 40 Millionen Euro wegen Verbrauchertäuschung erhoben. Ein Vorbild für Deutschland?
„Für ein Level Playing-Field (die Gewährleistung gleicher und fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer eines Marktes/Anm. d. Red.) ist es essenziell, dass Gesetze gleichermaßen gegenüber allen im Markt aktiven Akteuren durchgesetzt werden – ganz egal ob sich der Sitz der Plattformhändler außer- oder innerhalb der EU befindet. Eine einheitliche Durchsetzung in der EU, gerade bei grenzüberschreitenden Fällen, kann nur durch bessere Kooperation und Bündelung und ein europaweites Vorgehen erreicht werden.“

Wo sehen Sie die größten Defizite, was die Einhaltung von geltenden EU-Vorschriften durch chinesische Onlineplattformen angeht?
„Die Themen sind vielfältig und reichen von der Gestaltung des Angebots, Preisangaben, Pflichtangaben bis hin zur Produktsicherheit. Das größte Defizit ist aber, dass Behörden das Recht aktuell nicht oder nur unzureichend gegenüber unlauteren Akteuren in Drittstaaten durchsetzen, weil sie nicht in der EU greifbar sind. Deshalb müssen die Behörden entsprechend ermächtigt und ausgestattet werden.“

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Die EU hat einen verpflichtenden Zoll auch für Kleinsendungen beschlossen und zum Juli 2026 die schwellenwertbasierte Zollbefreiung abgeschafft. Wie wird sich dieser Schritt auf den Wettbewerb auswirken?
„Durch den Pauschalzoll von 3 Euro pro Produkt werden die Preise für Einzelsendungen ab Juli teurer und damit unattraktiver. Das wird jedoch nicht dazu führen, dass bestimmte Anbieter vom Markt verschwinden. Stattdessen werden wir noch einen stärkeren Wandel der Geschäftsmodelle weg vom Direktimport einzelner Pakete hin zum Bulkimport sehen.“

Welche weiteren politischen oder regulatorischen Maßnahmen sind aus Sicht des bevh notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen im Onlinehandel zu schaffen? Ist das überhaupt ein realistisches Szenario?
„Die EU verfügt über mehr und schärfere Marktregeln als jede andere Region. Woran wir derzeit scheitern, ist die Durchsetzung dieser Regeln im Binnenmarkt. Wir brauchen keine zusätzlichen Gesetze, die in der Praxis zahnlos sind. Stattdessen muss die Politik die Aufsichtsbehörden stärken, mit Personal, finanziellen Mitteln, aber auch technischer Ausstattung, damit sie besser in der Lage sind, auch untereinander und mit Behörden in anderen EU-Ländern zu kooperieren. Nur so kann realistischerweise ein Level Playing Field erreicht werden.“

Welche Möglichkeiten bietet die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR), wenn es um transparentere Lieferketten und speziell um ein Eindämmen von Ultra Fast Fashion geht?
„Die im Digitalen Produktpass enthaltenen Informationen helfen dem Kunden künftig, ein Bild von Zusammensetzung und Herkunft der Ware zu bekommen. Aber die Ökodesign-Verordnung ist mehr als ein reines Transparenzgesetz. Sie sieht darüber hinaus vor, dass Produkte bestimmte Kriterien erfüllen müssen, damit sie in Umlauf gebracht werden dürfen. Durch diese produktspezifischen Anforderungen kann die EU direkt Einfluss auf die Beschaffenheit von Kleidung nehmen und Vorgaben zu Materialien, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit machen. Damit sind die noch zu benennenden Ökodesign-Kriterien der größere Hebel in der ESPR.“

Wie können Ultra-Fast-Fashion-Plattformen effektiv in das System der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) miteinbezogen werden?
„Ultra-Fast-Fashion-Plattformen sind davon betroffen wie alle anderen Player auch. Teil des Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien, das auf Basis der aktualisierten Abfallrahmenrichtlinie nun in den Mitgliedsstaaten umgesetzt wird, ist, dass den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit der Ökomodulation gegeben wird. Das heißt, sie können verlangen, umweltfreundlichere, also beispielsweise langlebigere, reparierbare und recyclingfähigere Textilien durch geringere Gebühren zu bevorzugen. Dadurch soll es finanziell unattraktiver werden, auf Fast Fashion zu setzen. Allerdings werden wir individuelle Lösungen in den Mitgliedsstaaten sehen, was wiederum zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts für alle Händler führt. Letztlich bleibt die Effektivität des Systems auch in diesem Fall eine Frage der Durchsetzung.“

Abschließend noch eine persönliche Frage: Welche Ziele haben Sie sich als neue Hauptgeschäftsführerin des bevh gesteckt?
„Unsere Branche verändert sich so schnell wie kaum eine andere. Zum einen durch neue Technologien wie den agentischen E-Commerce (mit KI-Agenten/Anm. der Red.), aber auch durch die Weltpolitik und die damit einhergehenden Auswirkungen auf das Konsumverhalten. Für uns ist das ganz klar damit verbunden, dass wir unsere politische Arbeit auch als nationaler Verband noch stärker in Richtung Brüssel ausrichten müssen, wo die entscheidenden Weichen gestellt werden, damit wir genau diese Themen angehen können, die die gesamte E-Commerce-Branche bewegen.“

Zur Person

Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des bevh. Foto: © bevh

Alien Mulyk besitzt langjährige politische Erfahrung: Nach ihrem Studium der European Studies begann sie als Trainee bei der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament, bevor sie Politikreferentin bei der ehemaligen eCommerce and Omni Channel Trade Association (EMOTA) wurde. Seit 2019 ist sie beim bevh und führte dort zuletzt als Mitglied der Geschäftsführung den Bereich Public Affairs Europa & Internationales. Das Amt der Hauptgeschäftsführerin wird Alien Mulyk ab 1. Juli 2026 von Christoph Wenk-Fischer übernehmen, der den bevh Ende Januar 2027 nach 17 Jahren in den Ruhestand verlässt.