bevh fordert Moratorium für Verpackungsverordnung

©Jewgeni Roppel für Otto Group

Kurswechsel

Der Handelsverband bevh fordert ein Moratorium für die neue EU-Verpackungsverordnung, die ab dem 12. August 2026 gelten soll. Grund ist eine überraschende Kurskorrektur in den vorab veröffentlichten FAQs zum Rechtsrahmen: Händler gelten demnach nicht mehr als Erzeuger von Versandverpackungen, wie vom bevh seit Langem gefordert. Nach mehr als einem Jahr Vorbereitung müssten sich Onlinehändler damit erneut komplett auf die neuen Vorgaben einstellen, argumentiert der Verband.

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„Die von uns geforderte Einsicht kam zum spätestmöglichen Zeitpunkt: Die Kurskorrektur der EU ist zwar wünschenswert. Statt frühzeitig Klarheit zu schaffen, hat der Gesetzgeber aber mit seinem plötzlichen Richtungswechsel neue Rechtsunsicherheit geschaffen. Der Schock ist den Händlern anzumerken, sie haben erhebliche Ressourcen aufgewendet, um den neuen Anforderungen zu entsprechen“, sagt Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim bevh. Der Verband fordert ein Moratorium, bis Onlinehändler eine rechtssichere Handlungsgrundlage erhalten.