Irreführend
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Shein vor dem Landgericht Berlin verklagt. Der Online-Händler habe eine Bratpfanne erneut irreführend als „PFOA-frei“ beworben, obwohl er sich im Februar 2026 strafbewehrt verpflichtet hatte, dies zu unterlassen, teilt die DUH mit. Nach einer erneuten Abmahnung gab die für den deutschen Onlineshop verantwortliche Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. mit Sitz in Dublin eine weitere Unterlassungserklärung ab. Die erhobene Vertragsstrafe zahlte das Unternehmen nicht. PFOA ist in der EU seit Jahren verboten. Die Werbung stelle laut DUH einen gesetzlichen Mindeststandard als Produktvorteil dar und könne den Eindruck erwecken, die Pfanne sei frei von Ewigkeitschemikalien (PFAS).
Unabhängig davon stellte die DUH bei Untersuchungen von Shein-Produkten Schadstoffprobleme fest: Drei Viertel der auf PFAS geprüften Textilprodukte überschritten die EU-Grenzwerte. „Eine Kapuzenjacke für Jugendliche lag sogar mehr als 12.000-fach über dem Grenzwert“, sagt Viola Wohlgemuth, Senior Expert Textil und Kreislaufwirtschaft der DUH. Die DUH fordert strengere Kontrollen von Online-Importen, wirksame Sanktionen gegen irreführende Werbung und ein Verbot von PFAS in Verbraucherprodukten.
