
Scherbenhaufen
Das Amtsgericht Hamburg hat am 1. Juni 2025 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Görtz Retail GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Gideon Böhm von der Kanzlei Münzel & Böhm bestellt. Bereits im vorläufigen Verfahren war er für das Unternehmen tätig. Nach Eröffnung des Verfahrens konnten drei Filialen in Potsdam, Magdeburg und Lübeck an Investoren übergeben werden, einschließlich der dort tätigen Mitarbeitenden. Die Standorte in Dresden und Oldenburg bleiben weiterhin geöffnet. Eine Übergabe an Investoren ist dort weiterhin möglich.
In der Mitteilung des Insolvenzverwalters Dr. Böhm ist die Rede von einem Scherbenhaufen. „Im Januar 2025 habe ich eine sehr schwierige Ausgangslage im Unternehmen vorgefunden“, erklärt Dr. Böhm. „Dass wir Görtz über ein halbes Jahr fortführen konnten, ist dem Einsatz der Mitarbeitenden zu verdanken.“ Ein Großteil der Belegschaft habe sich inzwischen neu orientiert. Erschwert wurde die Investorensuche durch hohe Mietforderungen in Innenstadtlagen und fehlendes Eigentum. Markenrechte und Immobilien gehören nicht zur Görtz Retail GmbH. Eine Übertragung der Filialen war nur über Einigungen mit den jeweiligen Vermietern möglich. Die Görtz Retail GmbH bleibt somit weiterhin in Teilen aktiv, während die Restrukturierung unter Insolvenzbedingungen fortgeführt wird.