DUH punktet gegen Shein

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Greenwashing

Die Deutsche Umwelthilfe hat einen ersten juristischen Erfolg gegen den Ultra-Fast-Fashion-Anbieter Shein erzielt. Demnach darf der Konzern nicht länger ohne Erläuterung damit werben, bis 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen zu wollen. Nach Auffassung der DUH fehlten nachvollziehbare Angaben, wie dieses Ziel trotz zuletzt deutlich gestiegener Emissionen erreicht werden soll. Parallel hat die DUH weitere rechtliche Schritte gegen den Shein-Betreiber Infinite Styles Services Co. Ltd. eingeleitet. Gegenstand sind Werbeaussagen, in denen Produkte als „lokal“, „umweltfreundlich“ oder „100 Prozent natürlich“ beworben werden. Die Organisation sieht darin eine Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

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Zugleich fordert die DUH Bundesumweltminister Carsten Schneider auf, klimaschädliche Fast-Fashion-Geschäftsmodelle über eine erweiterte Herstellerverantwortung wirtschaftlich unattraktiv zu machen. Das Ultra-Fast-Fashion-Modell mit tausenden neuen Designs täglich sei strukturell klimaschädlich. „Ultra-Fast-Fashion kann per se niemals klimafreundlich sein“, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Diese Geschäftsmodelle dürfen sich nicht länger lohnen.“