Vernichtungsverbot: BTE erarbeitet Handreichung

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Ab dem 19. Juli 2026 gilt in der EU ein verbindliches Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Accessoires und Schuhe. Grundlage ist die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) 2024/1781. Unternehmen dürfen Überbestände, Retouren und Saisonware künftig nicht mehr entsorgen – auch dann nicht, wenn ein Weiterverkauf wirtschaftlich unattraktiv erscheint. Ausnahmen sind nur in eng definierten Fällen zulässig und müssen nachweislich begründet werden. Der Gesetzgeber fordert damit einen Kurswechsel: Zweitvermarktung, Spenden und Wiederverwendung sollen zur Regel werden. Die Regelung gilt zunächst für große Unternehmen; ab dem 19. Juli 2030 werden auch mittlere Unternehmen einbezogen.

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Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) hat eine Handreichung erarbeitet, die betroffene Unternehmen bei der Umsetzung unterstützt. Sie erläutert, welche Betriebe betroffen sind, welche Maßnahmen erforderlich sind und wie die Anpassung erfolgen kann. Die Handreichung ist erhältlich unter hanschke@bte.de.