BTE: Bislang herrscht Ruhe bei der DSGVO

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Warnung vor rechtlichen Grauzonen

Nachdem am 25. Mai 2018 das neue Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) in Kraft getreten ist, hat es nach Recherchen des Kölner Handelsverbandes BTE bislang keine nennenswerten Abmahnungen gegeben. „Vor allem halten sich – wie erBTwartet – die Datenschutzbehörden im Moment noch zurück. Dies dürfte sich nach Meinung von Experten allerdings in den nächsten Monaten ändern“, warnt der Verband. Problematisch für alle Unternehmen sei vor allem, dass es nach wie vor rechtliche Grauzonen im Datenschutzrecht gebe. „Und immer wieder geraten neue Bereiche in den Fokus, die zum Start der Verordnung nicht beachtet wurden. Aktuell zu nennen sind z.B. die Kartenzahlungen an der Kasse, die derzeit meist nicht DSGVO-konform abgewickelt werden“, so der BTE.

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Auf dem BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln wird Dirk Schöttelndreier von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen (Kassel) über seine Erfahrungen und die aktuelle Situation mit dem neuen DSGVO berichten.

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