OEKO-TEX®: Neuregelungen 2020

©OEKO-TEX®

Übergangsfrist bis 1. April 2020

Zu Jahresbeginn hat OEKO-TEX® die bestehenden Richtlinien sowie die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für ihre Zertifizierungen und Services aktualisiert, teilt der Zertifizierer mit. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2020 endgültig in Kraft. Nach der Einführung des MADE IN GREEN Labels im Jahr 2015 für Textilien ist es jetzt auch möglich, Lederprodukte mit dem Nachhaltigkeitslabel auszuzeichnen. Von Greenpeace wurde MADE IN GREEN als eines der strengsten Label auf dem Markt eingestuft. Zudem gibt es Änderungen bei den Grenzwerten. Nach einem Jahr unter Beobachtung wurden die krebserregenden N-Nitrosamine und N-nitrosierbaren Substanzen nun in den STANDARD 100 sowie den LEATHER STANDARD aufgenommen. Auch das Herbizid Glyphosat und seine Salze sind jetzt in den Grenzwertkataloge des STANDARD 100 gelistet. Für den Totalgehalt der toxischen Schwermetalle Arsen und Quecksilber wurden im STANDARD 100 sowie im LEATHER STANDARD spezifische Grenzwerte festgelegt.

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OEKO-TEX® nimmt auch in diesem Jahr diverse Substanzen neu unter Beobachtung. Dies gilt vor allem für einige neue als SVHC eingestufte Substanzen, die nach der REACH-Verordnung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden sind sowie Substanzen aus der Gruppe der Arylamine. Zudem sollen diverse Farbstoffe, Pestizide und perfluorierte Verbindungen genauer unter die Lupe genommen werden.

Um den immer komplexeren Anforderungen in der Textil- und Lederproduktion gerecht zu werden, wird schließlich DETOX TO ZERO ab dem 1. April 2020 ein obligatorisches Element für STeP zertifizierte Betriebe, die Wasser und Chemikalien in großem Umfang einsetzen (Nassbetriebe). Ein kostenfreies Webinar informiert über die Neuregelungen 2020 für sämtliche OEKO-TEX® Produkte auf der Homepage www.oeko-tex.com. Die Neuregelungen stehen auch zum Donload auf der Website bereit.

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