BTE: Warenvernichtung ist die Ausnahme

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3 Prozent Restbestände

„Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Millionen Euro“, teilt der Handelsverband BTE mit. Hintergrund sind Medienberichte über die Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Allerdings stand dabei vor allem der Online-Gigant Amazon im Mittelprunkt. Die BTE-Daten aus dem Textilhandel lieferten eine seriöse Basis für die politische Diskussionen rund um das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Mitte 2020 in Kraft treten soll, heißt es weiter. Darin seien Obhutspflichten vorgesehen, die unter anderem die Rücknahme, die Wiederverwendung und die Verwertung von Waren sowie Kostenbeteiligungen bei Umweltmaßnahmen regelten. Besonders im Fokus: Textilien und Elektronikartikel.

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Zu den Ergebnissen: Die Hälfte aller Umfrageteilnehmer konnte die gesamte Ware an ihre Kunden verkaufen oder zumindest an die Lieferanten zurückgeben. Bei der anderen Hälfte lagen die Restbestände bei rund 3 Prozent. Die übrig gebliebene Ware wurde zu zwei Dritteln an gemeinnützige Organisationen gespendet. Der Rest ging zu je 50 Prozent an einen Aufkäufer oder Sonderpostenhändler und an einen Entsorger/Recycler. Davon wurde nach Angaben der Umfrageteilnehmer wiederum die Hälfte vernichtet und die andere Hälfte der Ware recycelt. „Die Warenvernichtung ist mit 0,1 Prozent der im Modehandel angebotenen Ware also eine Ausnahme“, urteilt der BTE. Hauptgrund für Entsorgung bzw. Recycling von Ware ist die Beschädigung oder Verschmutzung durch den Kunden (63 Prozent). Weiterer Grund sind Mängel an der Ware (17 Prozent). Bei 14 Prozent der Fälle ist der weitere Verkauf wirtschaftlich unrentabel.

Bei der Frage nach geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung von Warenvernichtung wünschte sich die Mehrheit der Umfrageteilnehmer, die Spendenfähigkeit zu erleichtern. Vor allem mittelständische Händler fordern zudem, kostenfreie Online-Retouren gesetzlich zu verbieten.

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