Übergangsfrist von einem Jahr
Der Zertifizierer GOTS hat seine neuen Kriterienkatalog 6.0 vorgestellt. Er ist das Ergebnis eines sich alle drei Jahre wiederholenden Revisionsprozesses, teilt die GOTS mit. International operierende Stakeholder aus den Gebieten ökologischer Landbau, Textilverarbeitung, Textilchemie, Sozialkriterien, Industrie, NGOs und Verbraucherinteressen haben im vergangenen Jahr zur neuen Version 6.0 beigetragen. „Die GOTS-Version 6.0 ermöglicht es unsere Mission weiter voran zu treiben. Nach einer der produktivsten Revisionsphasen in der GOTS Geschichte, mit intensiven Sitzungen im GOTS Standard Komitee, gemeinsam mit externen Experten und Interessengruppen, wird der Standard kontinuierlich weiter verbessert“, sagt Rahul Bhajekar, GOTS-Geschäftsführer.
GOTS definiert Kriterien, die die vollständige Rückverfolgbarkeit unabhängig zertifizierter Bio-Textilien garantieren sollen. Alle wichtigen Kernbestimmungen wie der Mindestanteil zertifizierter Biofasern, generelle Verbote giftiger und schädlicher Chemikalien, konventioneller Baumwolle und originärem Polyester sowie das sozial-verantwortliche Management-System wurden beibehalten. Bei anderen Kriterien habe man nochmal angezogen.
So wurden unter anderem bei den Umweltkriterien nun auch für die Hersteller zugelassener Chemikalien Anforderungen an Produktverantwortung sowie Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (Product Stewardship and Environmental Health and Safety (EHS)) definiert. GOTS 6 erlaubt auch keine Ausnahme mehr beim Faseranteil von Regenerat- und Synthetikfasern für Socken, Leggings und Sportbekleidung. Die Übergangsfrist für GOTS-zertifizierte Unternehmen zur neuen Version beträgt ein Jahr.