DIHK: Belastungen durch EU-Lieferkettengesetz

Peter Adrian ©DIHK

Regelwerk

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat erneut das geplante EU-Lieferkettengesetz kritisiert. „Der EU-Richtlinienvorschlag gefährdet den Aufbau alternativer und resilienterer Wertschöpfungsketten in der Welt. Die geplanten Regelungen fördern den Rückzug europäischer Unternehmen aus verschiedenen Regionen der Welt. Damit wird gerade das Gegenteil dessen erreicht, was eigentlich das Ziel ist: zu bleiben und an der Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort mitzuarbeiten“, sagt DIHK-Präsident Peter Adrian zur bevorstehenden Abstimmung im Europäischen Parlament (1. Juni 2023) über das geplante EU-Lieferkettengesetz.

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Dem Gesetz fehle es an Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit. Lieferketten seien komplex und bestünden oft aus mehreren hundert, zum Teil mehreren tausend Unternehmen. In der Regel sei dem einzelnen Betrieb nur der direkte Zulieferer bekannt. „Das Lieferkettengesetz bürdet den Unternehmen ein neues und unkalkulierbares Haftungsrisiko auf: Von ihnen wird eine Kontrolle erwartet, die außerhalb ihrer eigenen Einflussmöglichkeiten liegt. Komplett überfordert mit den geplanten Regelungen werden kleine und mittlere Unternehmen sein. Selbst diejenigen, die unter der nun geplanten Schwelle von 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Jahresumsatz liegen, müssen sich in Zukunft intensiv mit den Gesetzeskriterien beschäftigen. Denn alle bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Sorgfaltspflichten der großen Unternehmen durch einen Kaskadeneffekt an kleinere Betriebe weitergegeben werden“, sagt  Adrian.

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