
Stellungnahme
Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) unterstützt die Entscheidung des Bundeskartellamts, ein Verfahren gegen die Whaleco Technology Limited (Temu) einzuleiten. Die Behörde prüft, ob die Plattform unzulässige Vorgaben zur Preisgestaltung für Händler auf dem deutschen Marktplatz macht.
„In Deutschland liegt die Preishoheit eindeutig beim Handel, das muss auch so bleiben“, sagte BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels. „Kein Lieferant und keine Plattform sind berechtigt, dem Handel Preisvorgaben zu machen. Das gilt besonders für asiatische Verkaufsportale, die den europäischen Markt mit häufig minderwertigen Textilien, Schuhen und Accessoires überschwemmen, die immer wieder gegen deutsche Gesetze verstoßen.“
Der BTE fordert den Gesetzgeber auf, entschlossener gegen unfaire Wettbewerbspraktiken solcher Plattformen vorzugehen. Pangels betonte, der stationäre Handel brauche faire Rahmenbedingungen, um im Wettbewerb mit internationalen Onlineanbietern bestehen zu können. Das Kartellrechtsverfahren sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung.