Verpackung
Die Verbände BTE und HDS/L wenden sich gegen die geplante gesetzliche Festschreibung des von der Zentralen Stelle Verpackungsregister angewandten Gesamtmarktansatzes bei Schuhkartons. Nach Auffassung der Verbände bildet dieser Ansatz die unterschiedlichen Vertriebsstrukturen der Schuh- und Lederwarenbranche nicht ab. „Die ZSVR legte für ihre Entscheidung einen Gesamtmarktansatz zugrunde, dessen Rechtmäßigkeit gerichtlich nicht abschließend geklärt ist“, sagt Torben Schütz, stellvertretender HDS/L-Hauptgeschäftsführer. Im Referentenentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts soll § 3 Nr. 5 VerpackDG auf „typgleiche Verpackungen“ und deren „typischerweise mehrheitlichen“ Entsorgungsweg abstellen. BTE-Experte Sönke Padberg warnt: „Damit würde ein von der ZSVR angewandter Gesamtmarktansatz gesetzlich festgeschrieben“. Tatsächlich fallen Schuhkartons sowohl haushaltsnah als auch gewerblich an. Eine pauschale Einstufung könne zu Doppelbelastungen führen. Die Verbände fordern daher eine anteilige Einstufung durch Unternehmen sowie die Streichung der entsprechenden Passagen.
Auch § 7 Abs. 3 VerpackDG wird kritisiert, da Rückerstattungen von Systementgelten nur für beschädigte oder unverkäufliche Verpackungen vorgesehen sind. Zudem verlangen die Verbände eine Gleichstellung ausländischer Hersteller, die laut BTE und HDS/L bislang nicht ausreichend in die Herstellerverantwortung eingebunden sind.
