bevh fordert Abverkaufsfrist und Steuererlass

©Dimitris Vetsikas auf Pixabay

Sachspenden

Der Handelsverband bevh fordert von der Bundesregierung eine Abverkaufsfrist sowie einen Erlass gegen die Besteuerung von Sachspenden im Zuge der neuen EU-Richtlinie EmpCo, wie der Verband mitteilt. Die Richtlinie verbiete ab dem 27. September 2026 unbestimmte Umweltaussagen wie „klimaneutral gedruckt“ und entziehe damit bereits produzierten Waren und Verpackungen ihre Verkehrsfähigkeit. Da viele Produkte nachträglich nicht angepasst werden könnten, drohe deren Vernichtung,

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Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim bevh, fordert eine Abverkaufsfrist über den Stichtag hinaus, wie sie bereits in Österreich gilt. Als Alternative zur Vernichtung verweist sie auf das bevh-Mitglied innatura, das laut bevh nicht mehr marktfähige, aber sichere Waren an gemeinnützige Organisationen verteilt. Kritisch sei, dass Sachspenden in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, Vernichtungen dagegen steuerfrei seien. „Wir benötigen eine dauerhafte, rechtssichere und EU-konforme Lösung“, sagt Dr. Juliane Kronen, Geschäftsführerin der innatura gGmbH. Der bevh fordert von der Bundesregierung kurzfristig einen Erlass sowie langfristig eine Steuerreform unter dem Motto „Spenden statt entsorgen“.