Ausnahmeregelung
Der BTE fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz erneut auf, die Landesverordnung zu § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes unverzüglich aufzuheben und damit die Öffnungen an zwölf Feriensonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) zu beenden, die seit Jahren zulasten von Mode-, Schuh- und Lederwareneinzelhändlern im Umfeld des Centers gingen, teilt der Verband mit. Mehrere Gerichtsinstanzen hätten die Verordnung bereits als verfassungswidrig und nichtig eingestuft, die Landesregierung habe keinen Ermessensspielraum mehr. „Es ist absurd, dass die bereits seit 2014 unzulässige und unlautere Praktik der Öffnungen an Feriensonntagen im ZFO dennoch bis heute fortgeführt wird. Im Laufe der letzten Jahre hat sich bei uns und vielen betroffenen Mode-, Schuh- und Lederwarenunternehmen der Eindruck verfestigt, dass erst langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren das Handeln von Politik und Verwaltung erzwingen müssen“, sagt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
Da das ZFO bislang alle Feriensonntage geöffnet und erklärt habe, daran festhalten zu wollen, bestehe aus Sicht des BTE akuter politischer Handlungsbedarf. „Die erforderlichen Verfahren und Abstimmungen müssen beschleunigt und mit höchster Priorität vorangetrieben werden“, sagt Paneels.
