BTE: Neues Verpackungsgesetz sorgt für Verunsicherung

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20.12.2018

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Viele Textilfachhändler betroffen

Nach Auffassung des Kölner Handelsverbandes BTE sorgt das am 1. Januar 2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz für Verwirrung. „Etliche Anrufe beim BTE zeigen jedoch, dass die Verunsicherung im Modehandel nach wie vor groß ist“, teilt der Verband mit. Und versucht, Licht ins Dunkel zu bringen. „Verkaufsverpackungen müssen grundsätzlich vom Erstinverkehrbringer (meist der Lieferant) registriert und lizensiert werden. Dazu zählen auch Versandverpackungen an (Online)Kunden, für den Kunden kostenfreies Geschenkpapier und Etiketten an der Ware. Ausnahmeregelungen sind bei Tragetaschen möglich. Diese Verpackungen können bereits vom Hersteller der Tüten registriert werden, was der Handel zur Arbeitserleichterung auch vereinbaren sollte. Diese Lizensierung muss dann auf der Rechnung des Tütenlieferanten vermerkt werden.“

Bei Wareneinkäufen im Ausland entscheidet für die Registrierung und Lizensierung der Verpackung, wer für den Transportweg haftet. Das heißt: „Wer als Händler selbst Ware im Ausland einkauft und auf eigenes Risiko einführt, muss die Verkaufsverpackungen also selbst registrieren und lizensieren“, mahnt der Verband. Kleiderbügel, die mit dem Kleidungsstück verkauft werden, gelten bis zu einer Länge von 15 cm als Verkaufsverpackungen und müssen in der Regel vom Lieferant lizensiert werden. „Betroffene Händler müssen sich bis 31.12. 2018 in dem öffentlichen Register LUCID (www.verpackungsregister.org) registrieren und einen Vertrag mit einem Dualen System abschließen“, erklärt der Verband abschließen. Der Handelsverband Technik BVT hat ein Merkblatt „Transport- und Verkaufsverpackungen im Einzelhandel“ mit Tipps und Adressen erstellt. Kontakt: BVT, Tel. 0221/271660, E-Mail bvt@einzelhandel.de.

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