DIHK und HDE legen 10-Punkte-Programm zum Onlinehandel vor

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Marktüberwachung

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Handelsverband Deutschland (HDE) haben ein 10-Punkte-Programm für eine wirksamere Kontrolle des grenzüberschreitenden Onlinehandels vorgelegt. Ziel sei es, bestehendes Recht gegenüber Anbietern aus Drittstaaten konsequenter durchzusetzen, ohne heimischen Unternehmen neue bürokratische Pflichten aufzuerlegen, teilen die Verbände mit.

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Die Bundesländer sollten dafür spezialisierte Taskforces bilden und die Marktüberwachung risikobasiert koordinieren. Der Zoll müsse personell und technisch gestärkt werden. Zudem fordern DIHK und HDE eine zentrale digitale Meldestelle für Verstöße, systematische Kontrollen in Fulfillment-Centern, mehr Testkäufe, ein verbessertes europäisches Safety-Gate-System sowie den stärkeren Einsatz des Digital Services Act. „Verstöße müssen schnell verfolgt und wirksam sanktioniert werden. Europäische Regeln müssen für alle gelten – unabhängig davon, wo ein Anbieter seinen Sitz hat“, sagt DIHK-Bereichsleiter Dirk Binding.

Anbieter aus Drittstaaten seien trotz vergleichbarer Verstöße kaum erreichbar, das verzerre den Wettbewerb zulasten von Händlern und Herstellern in der EU. „Die Behörden sind gefordert, den heute schon bestehenden Handlungsrahmen auch auszunutzen – mit allen Instrumenten, die sie heute schon in den Händen halten“, erklärt Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer.