Lieferketten: EU will Sorgfaltspflicht

©Clean Clothes Campaign

Clean Clothes Campaign begrüßt EU-Regeln

In allen globalen Wertschöpfungsketten will die EU-Kommission Unternehmensregeln für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt verankern. „Mit einer heute vorgeschlagenen Richtlinie sollen Unternehmen künftig verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern, sowie auf die Umwelt – beispielsweise Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt – zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern“, teilt die EU-Kommission mit. Für Unternehmen solle das Regelwerk Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, für Verbraucher und Anleger mehr Transparenz. „Dieser Vorschlag verändert die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit entlang ihrer globalen Lieferketten ausüben. Mit diesen Regeln wollen wir uns für die Menschenrechte einsetzen und beim ökologischen Wandel eine Führungsrolle übernehmen. Wir können unsere Lieferketten nicht mehr ignorieren – wir brauchen einen Wandel in unserem Wirtschaftsmodell. Auf den Märkten hat sich eine Dynamik zur Unterstützung dieser Initiative entwickelt, und die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich nachhaltigere Produkte. Ich bin zuversichtlich, dass viele Unternehmer diese Sache unterstützen“, sagt Justizkommissar Didier Reynders.

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Binnenmarktkommissar Thierry Breton betont, dass „einige europäische Unternehmen bereits führend im Bereich nachhaltiger Unternehmenspraxis sind, doch viele tun sich nach wie vor schwer, wenn es darum geht, ihren ökologischen Fußabdruck und ihre Erfolgsbilanz im Bereich der Menschenrechte zu verstehen und zu verbessern. (…) Durch unseren Vorschlag werden große Marktakteure eine führende Rolle bei der Verringerung der Risiken in ihren Wertschöpfungsketten übernehmen müssen. Gleichzeitig werden kleine Unternehmen bei der Anpassung an Veränderungen unterstützt“. Einige Mitgliedstaaten hätten zwar Vorschriften zur Sorgfaltspflicht eingeführt und einige Unternehmen Maßnahmen auf eigene Initiative ergriffen. Es bedürfe jedoch weitreichenderer Verbesserungen, die mit freiwilligen Maßnahmen nur schwer zu erreichen seien. Mit diesem Vorschlag werde eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit eingeführt, um gegen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt vorzugehen.

Die Clean Clothes Campaign begrüßt die Regeln der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurden. „Auch wenn der Vorschlag hinter unseren Empfehlungen zurückbleibt, ist die Einführung einer verbindlichen Verpflichtung von Unternehmen zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht ein wichtiger Schritt in Richtung Unternehmensverantwortung. Wir fordern das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union als Mitgesetzgeber auf sicherzustellen, dass die Gesetzgebung letztendlich einen noch stärkeren Schutz für die Arbeitnehmer und andere Rechteinhaber bringt.“ Die Organisation begrüßt insbesondere die ausdrückliche Einbeziehung von Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, existenzsichernden Löhnen sowie Gesundheit und Sicherheit zu den Auswirkungen auf die Menschenrechte, mit denen sich Unternehmen befassen müssen.

Die neuen Sorgfaltspflichten gelten für die folgenden Unternehmen und Sektoren.

„EU-Unternehmen:

Gruppe 1: alle EU-Gesellschaften mit beschränkter Haftung von erheblicher Größe und Wirtschaftskraft (mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR weltweit)

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Gruppe 2: andere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in bestimmten ressourcenintensiven Branchen tätig sind und die nicht beide Schwellenwerte der Gruppe 1 erfüllen, aber mehr als 250 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. EUR weltweit haben. Für diese Unternehmen gelten die Vorschriften zwei Jahre später als für Gruppe 1.

in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten, die einen Umsatz in Höhe von Gruppe 1 und Gruppe 2 innerhalb der EU erwirtschaften.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich dieses Vorschlags. Dieser Vorschlag gilt nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für ihre Tochtergesellschaften und die Wertschöpfungsketten (direkt und indirekt bestehende Geschäftsbeziehungen).“

Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung vorgelegt. Nach seiner Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen und der Kommission ihre Umsetzungsvorschriften zu übermitteln.“