Regierung streicht Berichtspflicht im Lieferkettengesetz

©Maruf Rahman auf pixabay

Kritik

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 eine Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Künftig entfällt die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Damit sollen Unternehmen von Bürokratie entlastet werden. Bußgelder bleiben nur bei schweren Verstößen vorgesehen. Arbeitsministerin Bärbel Bas erklärte, die Bundesregierung setze damit den Koalitionsvertrag um. „Wir bauen Bürokratie ab, ohne bei den Menschenrechten nachzulassen“, sagt Bas. Das nationale Gesetz gilt in dieser Form, bis die EU-Lieferkettenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird.

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Die Reaktionen auf den Beschluss fallen geteilt aus. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßte die Entlastung. Präsident Peter Adrian sagte laut Handelsblatt„Die Streichung der Berichtspflicht ist ein wichtiges Signal für Unternehmen, die derzeit massiv unter Regulierungsdruck stehen.“ Kritik kam von NGOs wie Germanwatch. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung warnte Geschäftsführer Christoph Bals: „Wenn Unternehmen keine Berichte mehr vorlegen müssen, fehlt ein zentrales Instrument zur Kontrolle. Das schwächt den Schutz vor Kinder- und Zwangsarbeit.“