
Wettbewerbsrecht
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Whaleco Technology Limited, Betreiberin des Online-Marktplatzes Temu, eingeleitet. Ziel ist die Überprüfung der Händlerkonditionen und des geschäftlichen Verhaltens auf dem deutschen Marktplatz temu.com. „Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Solche Vorgaben könnten laut Behörde den Wettbewerb einschränken und zu Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen führen.
Temu, mit Sitz in Dublin, betreibt seit 2023 Handelsplattformen in Europa und zählt im ersten Halbjahr 2025 durchschnittlich 115,7 Millionen aktive Nutzende in der EU, davon 19,3 Millionen in Deutschland. Die Plattform ist über die Website und eine App zugänglich und bietet eine große Bandbreite an Produkten an. Das Verfahren betrifft mögliche Eingriffe in die Preisgestaltung der Händler, etwa durch Vorgaben zu Endverkaufspreisen. Dem Verfahren liegt eine Beschwerde des Handelsverbandes Deutschland (HDE) gegen Temu zugrunde.