ZFO
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat am 23. Oktober 2025 der Klage von BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt) gegen die Betty Barclay Fläche im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) stattgegeben. Jost, der mehrere Modehäuser in Rheinland-Pfalz betreibt, klagt seit 2020 mit Unterstützung des BTE gegen die Sonderregelung, die es dem ZFO ermöglicht, bis zu 16 Sonntage im Jahr ohne konkreten Anlass zu öffnen. Grundlage dieser Regelung war ursprünglich die Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, an dem jedoch seit 2014 kein Linienflugverkehr mehr besteht.
Bereits im Juli 2023 hatte der Bundesgerichtshof ein früheres Urteil des OLG aufgehoben und festgestellt, dass Verordnungen überprüft werden müssen, wenn sich die zugrunde liegenden Umstände ändern. Das OLG bestätigte nun, dass die Landesverordnung zum ZFO rechtswidrig ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Verstöße können mit bis zu 250.000 Euro je Fall geahndet werden. „Ich bedauere, dass wir diesen Weg gehen mussten, aber die Ungleichbehandlung war nicht hinnehmbar,“ sagt Jost. „Andere betroffene Händler können nun ebenfalls tätig werden und ohne Risiko konkurrierende Stores im ZFO abmahnen.“
