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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 3. Juni 2026 die Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren Modehaus Jakob Jost GmbH gegen Betty Barclay Group final zurückgewiesen, teilt der Handelsverband Textil BTE mit. Damit ist das Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 23. Oktober 2025 rechtskräftig. Die Entscheidung betrifft mittelbar alle Händler im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO). Konkret sei damit die Verordnung hinfällig, die dem ZFO neben vier anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonntagen zwölf weitere Sonntagsöffnungen zu Ferienzeiten erlaubte, heißt es weiter. Der BGH hatte bereits im Juli 2023 entschieden, dass der fehlende Linienflugverkehr am Flugplatz Zweibrücken seit 2014 bei der Zulassung von Sonntagsöffnungen zu berücksichtigen sei.
BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels fordert nun konsequentes Handeln: „Nunmehr ist die letzte Patrone des ZFO verschossen und die jahrelange, mehr als dubiose Öffnungspraxis muss beseitigt werden.“ Der BTE fordert die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, die entsprechende Durchführungsverordnung unverzüglich aufzuheben. Andernfalls behält sich der Verband weitere rechtliche Schritte vor, einschließlich Schadensersatzforderungen, meldet der BTE.

