Verkaufsdaten-Austausch: BTE sieht sich durch Kartellwächter bestätigt

©Bundeskartellamt

Herausgabe von vollständigen Verkaufsdaten kartellrechtlich kritisch

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In einem dem BTE vorliegenden Schreiben an einen bekannten Lieferanten der Branche hat das Bundeskartellamt aktuell die Warn-Hinweise des BTE bestätigt: Der Informationsaustausch zwischen Händlern und Lieferanten, die eigene Shops betreiben, kann einen Kartellrechtsverstoß darstellen, so das Bundeskartellamt in seinem Schreiben“, teilt der Kölner Handelsverband mit. Die Herausgabe von vollständigen Verkaufsdaten (Produkt und erzielter Verkaufspreis) sei kartellrechtlich kritisch zu sehen und damit geeignet, die wettbewerbliche Freiheit des Händlers zu beschränken.

Das Kartellamt fordere in dem Schreiben auf, von den Einzelhändlern nicht weiterhin die Übermittlung aktueller Verkaufsdaten mit Produkt und erzieltem VK zu verlangen. Wie eine zeitversetzte Übermittlung zu bewerten sei, werde in dem Schreiben offen gelassen. „Nach wohl überwiegender Meinung im Kartellrecht dürfte hier jedoch ein wesentlich geringeres juristisches Risiko vorliegen“, schätzt der Verband, der sich in diesen Tagen mit einem überarbeiteten Positionspapier gegen den weiteren Ausbau von Factory Outlet Centern ausspricht.

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