bevh: Umsatzsteuerbefreiung für Sachspenden rechtens

Christoph Wenk-Fischer ©bevh

Rechtsgutachten im Auftrag des Verbandes

Mit der Initiative „Spenden statt entsorgen!“ werben der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), Ernst & Young Deutschland sowie die gemeinnützige Spendenplattform innatura für eine Befreiung von Sachspenden an gemeinnützige Unternehmen von der Umsatzsteuer aus. Die derzeitige Regelung halte aktuell viele potentielle Spender vom Spenden ab, so die Überzeugung des Verbandes. Allerdings habe das Bundesfinanzministerium formale rechtliche Bedenken gegen eine Freistellung. In einem Rechtsgutachten im Auftrag des bevh kommt Dr. Wolfram Birkenfeld, Richter a.D. am Bundesfinanzhof zum Ergebnis, dass eine Steuerbefreiung für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, die durch eine Bemessungsgrundlage von Null zustande kommt, nach deutschem und europäischem Umsatzsteuerrecht möglich ist. Er schlägt als einfache und schnelle Lösung einen entsprechenden Erlass des Bundesfinanzministeriums vor.

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Wir haben das Gutachten an Bundesfinanzminister Scholz und seine Länderkolleginnen und -kollegen geschickt und hoffen, dass sich das Finanzministerium dem anschließt“, sagt bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer. „Selbstverständlich muss sich die Finanzverwaltung an europäisches sowie deutsches Recht und Gesetz halten. Hier zeigt uns aber ein anerkannter und namhafter Steuerrechtsexperte einen einwandfrei gangbaren Weg auf, das Dilemma der Politik aufzulösen, die Gutes tun will, aber sich daran formal gehindert sieht.“

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