BTE-Webinar: „Insolvenzgefahr – die neue Rechtslage“

©pixabay

Anstieg von Zahlungs- und Liquiditätsproblemen befürchtet

Der Kölner Handelsverband BTE veranstaltet am 26. Juni 2020 ein kostenfreies Webinar „Insolvenzgefahr – die neue Rechtslage“. Seit Ende des Lockdowns stiegen zwar die Umsätze im Textil- und Modehandel wieder leicht an, profitabel dürfe das Geschäft aber aktuell für kein Modehaus sein. Da auch die Aussichten für Herbst/Winter eher pessimistisch eingeschätzt würden, rechnen viele Experten ab dem Sommer mit einem deutlichen Anstieg von Zahlungs- und Liquiditätsproblemen. Vor diesem Hintergrund sei es hilfreich, sich mit dem Thema Insolvenz zu beschäftigen.

WERBUNG

 „Schließlich ist laut § 1 Insolvenzordnung der Erhalt des Unternehmens ein zentrales Ziel des Insolvenzverfahrens. Und das zum 1. März in Kraft getretene neue COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) bringt eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zunächst bis zum 30. September 2020 (mit Verlängerungsmöglichkeit bis zum 31. März 2021), beschneidet nachhaltig Anfechtungsrechte und die Haftung von Geschäftsleitern sowie schränkt übergangsweise die Rechte von Gläubigern im Hinblick auf deren Insolvenzanträge ein“, heißt es in einer Mitteilung des BTE. Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Geschäftsführer der Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und seit 1998 Vorstandsvorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht e.V. referiert.