EK/servicegroup zieht mit vor Bundesverfassungsgericht

Franz-Josef Hasebrink ©EK/servicegroup

Verfassungsbeschwerde gegen „Corona-Notbremse“

Trotz der Ankündigung der Bundesregierung, die „Corona-Notbremse“ zum 30. Juni 2021 auslaufen zu lassen, hat die Initiative „Händler helfen Händlern“, die von der Bielefelder Verbundgruppe EK/servicegroup mitgetragen wird, am 28. Mai Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht, teilen die Bielefeder mit. Die Beschwerdeführer würden sich durch die inzidenzwert-gesteuerten Öffnungsregelungen für den Handel massiv in ihren Grundrechten verletzt fühlen und fokussierten auf die grundgesetzlich fixierten Rechte der Berufsfreiheit, des Eigentumsrechtes und der Gleichbehandlung, heißt es dazu. „Auch die Ankündigung des Endes der Bundes-Notbremse ändert nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, das in der gegenwärtigen Form keinen Bestand haben darf. Das Gesetz muss grundsätzlich korrigiert werden, um unberechtigte Benachteiligungen in der jetzigen Situation aber auch für alle zukünftigen Fälle auszuschließen“, sagt der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink.

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In der Folge der aktuellen gesetzlichen Regelungen entstünden massiven Belastung durch volle Läger und georderte Sortimente, die nur zum Teil oder gar nicht abverkauft werden könnten. Dazu komme die sogenannte Systemrelevanz, die auch bei vergleichbaren Geschäften wie Baumärkten und Gartencentern unterschiedlich ausgelegt werden könne. Stellvertretend für die 2.000 deutschen EK Handelspartner – und damit mehr als die Hälfte der 3.800 Mitglieder zählenden Initiative „Händler helfen Händlern“ – trete EK-Aufsichtsratsmitglied Johannes Lenzschau als Beschwerdeführer auf. „Der Einzelhandel war und ist kein Covid-19- Hotspot. Wir arbeiten für die Menschen in unseren Heimatregionen und nichts ist uns wichtiger als die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden. Trotzdem werden wir mit Gesetzen wie der ‚Bundes-Notbremse‘ am Nasenring durch die Manege gezogen. Damit muss Schluss sein – gerade auch mit Blick auf künftige Krisenlagen“, sagt Lenzschau. Im Fokus der Verfassungsbeschwerden stehen drei maßgebliche Einwände, die die Händlergruppe adressiert: Verletzung der Berufsfreiheit, Verletzung des Eigentumsgrundrechts und Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.