ETERNA: StaRUG-Verfahren ist durch

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Gericht bestätigt Restrukturierungsplan

Wie die eterna Mode Holding GmbH, Passau, mitteilt, wurde der Restrukturierungsplan zur Umsetzung eines Sanierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs‐ und ‐restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) gestern vom zuständigen Restrukturierungsgericht mit gerichtlichem Beschluss bestätigt. Damit hat das Verfahren Rechtskraft erlangt. Im September hatten Gläubiger und Anteilseigner den vom Unternehmen vorgeschlagenen Plan einstimmig angenommen. Nun wollen die Passauer in den nächsten Wochen den Restrukturierungsplan umsetzen und auch die in diesem Zusammenhang vorgesehene Kapitalerhöhung von den Investoren durchführen, heißt es weiter. Das operative Geschäft der ETERNA Mode GmbH ist von der Sanierung der Holding nicht berührt, so dass ETERNA alle operativen Aktivitäten unverändert fortführen wird.

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Mit der Bestätigung durch das Restrukturierungsgericht haben wir nun endgültig Gewissheit, dass wir den vorgeschlagenen Plan für eine bilanzielle Sanierung der Holding zeitnah umsetzen können. Das ist ein entscheidender Meilenstein für unser Unternehmen. Denn wir konnten damit erreichen, dass nun eine stabile Finanzierung der ETERNA Gruppe bis Ende 2025 sichergestellt ist“, sagt Henning Gerbaulet, geschäftsführender Gesellschafter der eterna Mode Holding GmbH. Durch die Bereitstellung von frischem Kapital durch Quadriga Capital und den neuen Gesellschafter Robus habe man drohende Finanzierungsrisiken in Folge der COVID‐19‐Pandemie vom intakten operativen Geschäft abwenden können. „So haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um an die Erfolge aus der Zeit vor der Pandemie anzuknüpfen und unseren strategischen Weg für eine erfolgreiche Transformation der Traditionsmarke ETERNA weiter zu beschreiten. Dazu werden wir die angestoßenen strategischen Initiativen des Unternehmens konsequent fortführen“, sagt Gerbaulet abschließend.