Digital Services Act: bevh fordert Level-Playing-Field

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Gleiche Verbote

Der EU-Rat hat Ende November seine Position zum Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Dieser soll einen Teil der EU-Richtlinie, die seit mehr als 20 Jahren die Grundprinzipien des E-Commerce bestimmt, modernisieren. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) begrüßt, dass die drei Grundprinzipien der E-Commerce-Richtlinie (Herkunftslandprinzip, das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht und eingeschränkte Haftung von Marktplätzen und Plattformen für dort aktive Händler) beibehalten werden. „Alle drei Prinzipien waren und sind grundlegend für das Wachstum des E-Commerce. Positiv hervorzuheben ist, dass Plattformen weiterhin nicht haften, wenn sie freiwillig proaktive Maßnahmen ergreifen, um das Angebot zweifelhafter Produkte zu unterbinden. Sie haften nur, wenn sie Kenntnis von der Non-Compliance eines angebotenen Produktes hatten“, sagt Alien Mulyk, Europa-Expertin beim bevh.

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Überdies sollen Nutzer im Internet besser geschützt und die Regeln, die online gelten, an die der Offline-Welt angepasst werden. Auch hier kommt Zustimmung vom Verband. Allerdings müssten im Sinne gleicher Spielregeln auch Verbote on- und offline gleich sein. „Pauschale Verurteilungen von Praktiken, die es in gleicher Weise offline gibt, sind abzulehnen. Dies gilt z.B. für Werbung und Warenpräsentation, die in ähnlicher Weise auch in Kaufhäusern oder Supermärkten genutzt werden. So sollten zusätzliche Transparenzpflichten offline wie online Anwendung finden“, sagt Mulyk.

Der DSA sehe viele neue Transparenzpflichten vor. Gut sei aber, dass die Möglichkeit personalisierten Werbens beibehalten worden sei, da dies ist essentiell gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die so effizient ihre Zielgruppe erreichen könnten. „Für den Kunden ist es von Vorteil, wenn er Werbung für Produkte gezeigt bekommt, die ihn interessieren. Ein Hundebesitzer braucht keine Werbung für Katzenfutter. Diese Bedeutung gerade für Verbraucher und Unternehmen muss das EU-Parlament beachten, wenn es seine Position zum DSA festlegt“, sagt Mulyk. Für sehr große Plattformen sollen strengere Regeln gelten. Allerding sei nicht ganz klar, ob viele Besucher eines Online-Marktplatzes diesen schon „groß” machten oder erst viele Käuferinnen und Käufer. Es gebe einen Unterschied zwischen E-Commerce-Marktplätzen mit transaktionsbasierten Geschäftsmodellen und zum Beispiel Social-Media-Plattformarten, die bereits beim bloßen Aufenthalt einer Person in ihrem Netzwerk Umsatz generierten.

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