bevh begrüßt Zalando-Klage

Christoph Wenk-Fischer ©bevh

Europäischer Gerichtshof

Die Europäische Kommission hatte im April dieses Jahres den Berliner Online-Riesen Zalando als einziges deutsches Unternehmen als „Very Large Online Platform“ (VLOP) eingestuft, wodurch strenge Aufsichts- und Prüfpflichten durch den Digital Services Act (DSA) entstehen. Dagegen wehren sich die Berliner vor dem Europäischer Gerichtshof in Luxemburg mit einer Klage. „Wir begrüßen es, dass Zalando wesentliche, von uns schon aufgezeigte Designfehler des Digital Services Act gerichtlich klären lässt. Dabei geht es um Grundsatzfragen, die auch andere, noch wachsende E-Commerce-Plattform betreffen können. Sie führen zu einer Ungleichbehandlung des Onlinehandels gegenüber dem Stationärhandel und Shopping über soziale Netzwerke“, sagt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des E-Com Verbandes bevh.

Der Onlinehandel soll nicht nur Besucher mit eigenem Account zählen, sondern auch jene, die nur einen virtuellen Schaufensterbummel machen, aber kein Produkte auswählen und einkaufen. Das kritisiert auch der bevh. Wenn die EU so bessere Wettbewerbsbedingungen schaffen wolle, bewirke sie damit das genaue Gegenteil und werfe dem Handel der Zukunft Knüppel zwischen die Beine. Die Benachteiligung der E-Commerce-Plattformen sei umso problematischer, weil die Einstufung als „VLOP“ voraussichtlich nicht auf das DSA-Regelwerk beschränkt bleiben werde. Eine frühzeitige Klärung der Streitfragen, wie sie Zalando anstrebe, sei daher entscheidend.