bevh begrüßt AI Act

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KI

Seit mehreren Jahren verwenden Unternehmen im E-Commerce KI-Anwendungen, an der Schnittstelle zu den Kundinnen und Kunden, bei der Retourenvermeidung, aber auch bei Lieferzeitenvorhersagen, der Warenplanung oder Betrugsprävention. Dass Deutschland dem europäischen Gesetzesvorschlag und damit einem Ende der Rechtsunsicherheit zustimmen will, begrüßt der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) in einer Mitteilung.

Was lange währt, wird auch nicht mehr besser. Die Zustimmung Deutschlands zum AI Act ist deshalb wichtig, um ein weiteres Hinterherlaufen europäischer Unternehmen zu verhindern. KI-Anwendungen im E-Commerce basieren bisher meist darauf, dass gesetzliche Vorgaben mit der Glaskugel vorhergesagt werden müssen, wenn es um die Frage geht, wie die Systeme zu entwickeln sind und welche Partnerschaften hierfür in Frage kommen“, sagt Alien Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa und Internationales beim bevh. „Je mehr Zeit verstreicht, desto größer das Risiko, dass einmal getroffene Entscheidungen eventuell teuer korrigiert werden müssen. Ein längeres Hinauszögern würde auch dazu führen, dass ein Flickenteppich an Regelungen und Standards entsteht. Datenschutzbehörden müssten beginnen, KI-Fragen mit den vorhandenen Mitteln der DSGVO auszulegen, da ansonsten jede rechtliche Orientierung fehlt. Zudem könnte es beim Datentransfer in Drittstaaten auch auf internationaler Ebene zu weiteren Rechtsstreitigkeiten kommen.“