bevh: offene Rechtsfragen bei Digital Services Act

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Streithelfer

Der E-Commerce-Verband bevh setzt sich als Streithelfer in zwei Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) ein, um offene Streitfragen im Zusammenhang mit dem europäischen Digital Services Act (DSA) zu klären. Das teilt der Verband mit. Der DSA zielt darauf ab, die Pflichten von Anbietern digitaler Dienstleistungen im Internet zu regeln, und betrifft auch Mitglieder des bevh, die als Very Large Online Platforms (VLOP) eingestuft wurden. Die Europäische Union hat eine Liste von VLOP erstellt, die aufgrund ihrer Größe umfangreicheren Pflichten unterliegen. Diese Einstufung und die damit verbundenen Verpflichtungen werden von einigen Mitgliedern des bevh angefochten. In zwei Verfahren vor dem EuG (Aktenzeichen T-348/23 und T-367/23) wurde der bevh nun als Streithelfer zugelassen, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten. Unterstützt wird der Verband dabei juristisch von Kapellmann Rechtsanwälten.

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Der bevh kritisiert vor allem, dass einige der im DSA verankerten Pflichten eher auf Social-Media-Plattformen zugeschnitten seien und im Hinblick auf den Onlinehandel wenig Sinn ergäben. Dies führe laut bevh zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von digitalen und stationären Geschäftsmodellen, die sich potenziell auch in anderen Gesetzen fortsetzen könnte. Eva Behling, Syndikus-Rechtsanwältin und Leiterin Recht & Compliance beim bevh, begrüßt die Zulassung des Verbandes zu den Verfahren. Die Verfahren vor dem Europäischen Gericht böten die Möglichkeit, die Anliegen des bevh gegenüber den Regelungen des DSA direkt vor Gericht zu vertreten und damit potenzielle Ungerechtigkeiten im E-Commerce zu adressieren.

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