EU-Lieferkettengesetz kommt

© Ranita Roy / Fairtrade

Kompromiss

Nach langem Hin und Her unterstützt eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Freitag mit. Damit wurde Deutschland überstimmt, das sich im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten auf Drängen der FDP enthielt. Eine Enthaltung in dem Gremium wirkt wie eine Nein-Stimme.  Mit dem abgeschwächten Regelwerk sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie zum Beispiel von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen außerdem gewährleisten, dass Geschäftsmodell und Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind. Das EU-Parlament muss dem Vorhaben noch zustimmen. Hier gilt eine Mehrheit als wahrscheinlich.

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Das Gesetz soll nun nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten, sondern erst bei 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Erlöse greifen, allerdings erst nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinkt die Grenze auf 4000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz. Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Das der EU geht aber immer noch über dessen Vorgaben hinaus.

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