Lückenhaft
Die Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht das seit Mitte Juli geltende Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung und Schuhe in Gefahr. Wie die DUH mitteilt, offenbare die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage erhebliche Lücken: Weder sei klar, für welche Unternehmen die Regelung gelte, noch welche EU-Ausnahmen ins nationale Recht übernommen würden. Zudem wolle der Bund den Vollzug vollständig den Bundesländern überlassen, kritisiert die DUH.
„Damit droht ein Flickenteppich aus 16 unterschiedlichen Vollzugsniveaus, während sich der Bund aus der Verantwortung für die von ihm mitverhandelte EU-Regelung zieht“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Sie fordert klare Strukturen sowie eine Reduktionsquote von mindestens 50 Prozent für die Vernichtung von Neuware. Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Textilien grundsätzlich nicht mehr vernichten. Ausnahmen bleiben laut DUH jedoch bestehen, etwa wenn Ware erfolglos als Spende angeboten wurde oder Reparatur beziehungsweise Aufbereitung als zu teuer gilt.

