Autorin: Yvonne Heinen-Foudeh
Mit Wirkung ab 1. Juli 2026 unterliegen Hersteller von Bekleidung und Textilien, die ihre Produkte in Kalifornien vermarkten, der Verpflichtung, sich gemäß dem Responsible Textile Recovery Act von 2024, zu registrieren. Bei Nichteinhaltung drohen den Unternehmen Geldstrafen von bis zu 10.000 US-Dollar – pro Tag.
Mit der exklusiven Prozesshandhabung als Producer Responsibility Organization (PRO) ist die staatlich anerkannte US-Tochter der Mainzer Landbeil-Gruppe beauftragt. Das auf EPR (Extended Product Responsibility), von der Beratung bis zur Umsetzung spezialisierte Unternehmen verfügt mittels seiner globale Plattformen (hier CirculB) über Kapazitäten zur gesamthaften Organisation von Erweiterter Herstellerverantwortung (PRO) in einer Vielzahl von Branchen. Dies von der Administration bis zu Verwertung/Recycling sowie Nachverfolgung (Tracking).
Das Gesetz gilt für Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 1 Millionen US-Dollar, die im Bundesstaat von der Regelung erfasste Textilprodukte verkaufen – darunter neben Bekleidung auch Heimtextilien. Die vollständige Umsetzung, einschließlich der künftigen umweltabhängigen Gebühren, ist für das Jahr 2030 angestrebt. Die Registrierungsgebühr beläuft sich für kalifornische Produzenten (in 2026/27) auf pauschal 1.000 US-Dollar pro Hersteller. Die so generierten Einnahmen sollen der Finanzierung der obligatorischen landesweiten Bedarfsanalyse zukommen
„Wir fühlen uns geehrt, diese historische Verantwortung zu übernehmen“, sagt Patrick Gibbs, Geschäftsführer von Landbell USA. „Unser Ziel ist es, ein nahtloses, transparentes und hochwirksames Programm bereitzustellen, das die Hersteller von Bekleidung & Textilien dazu verpflichtet, ein Produktverantwortungs-Programm zu finanzieren. Dies für die erfassten Materialien, die sie auf dem kalifornischen Markt in Verkehr bringen.“ Gleichzeitig bietet das Programm leicht zugängliche Möglichkeiten zur Textilverwertung.
AAFA-Petition – Anhörung im August
Die Registrierungspflicht ist trotz anhängigem Rechtsstreit am 1. Juli in Kraft getreten: Nachdem der US-amerikanische Bekleidungs- und Schuhverband dem Gesetz bereits in 2025 zugestimmt hatte, wurde seitens AAFA zuletzt eine Petition hinsichtlich der Umsetzung eingereicht. Der Anhörungetermin zur einstweiligen Verfügung ist für den 7. August angesetzt.[Quelle]


