Online-Handel
Eine durchgesickerte Arbeitsfassung der EU-Kommission konkretisiert den geplanten European Product Act (EPA), der Regelwerke zur Produktsicherheit und Marktüberwachung zusammenführen und auf ein neues Schutzniveau heben soll. „Die EU geht einen Schritt in die richtige Richtung, wenn sie die Regeln an die Digitalisierung anpasst und wirksamere Durchsetzungskompetenzen gegen unfaire Anbieter außerhalb Europas schafft“, sagt Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim bevh. Der Verband begrüßt, dass die Kommission bei Zweifeln an der Produktsicherheit Anbieter und Vertriebswege von Drittstaaten-Produkten künftig selbst ermitteln kann.
Kritik übt der bevh an fehlenden Vorgaben für einen greifbaren Verantwortlichen in der Union. Händler außerhalb der EU müssen bereits seit der Marktüberwachungsverordnung einen Bevollmächtigten benennen, mangels Vorabprüfung wurden oft erdachte Adressen angegeben. Der Entwurf sieht bislang lediglich vor, dass Bevollmächtigte auf Verlangen eine Betriebshaftpflichtversicherung vorlegen. „Was wir brauchen, sind strengere Prüfungen von Bevollmächtigten, bevor Produkte auf den Markt gestellt werden“, sagt Behling.

